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   LAG Hamm, 01.12.2009 - 14 SaGa 59/09   

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https://dejure.org/2009,4173
LAG Hamm, 01.12.2009 - 14 SaGa 59/09 (https://dejure.org/2009,4173)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01.12.2009 - 14 SaGa 59/09 (https://dejure.org/2009,4173)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01. Dezember 2009 - 14 SaGa 59/09 (https://dejure.org/2009,4173)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Allgemeine Geschäftsbedingung, Anfechtung. Auskunftspflicht, Drohung, Täuschung, Transparenzkontrolle, Wettbewerbsverbot

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 123, § 242, § 307 BGB, § 74 HGB
    Allgemeine Geschäftsbedingung, Anfechtung. Auskunftspflicht, Drohung, Täuschung, Transparenzkontrolle, Wettbewerbsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eilantrag auf Unterlassung nachvertraglicher Wettbewerbstätigkeit; Anfechtung einer nachvertraglichen Wettbewerbsvereinbarung wegen Täuschung und Drohung; Wirksamkeit einer Regelung zur Auskunftspflicht über nachvertraglichen Tätigkeit

  • hensche.de

    Wettbewerbsverbot

  • rewis.io
  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eilantrag auf Unterlassung nachvertraglicher Wettbewerbstätigkeit; unbegründete Anfechtung einer nachvertraglichen Wettbewerbsvereinbarung wegen Täuschung und Drohung; unwirksame Regelung zur Auskunftspflicht über nachvertraglichen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Formulierung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots muss deutlich sein

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Herzschrittmacher -, - Cardiac Rhythm Disease Management -, Vertriebsmitarbeiter, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Transparenzgebot, AGB, Anfechtung, Auskunftspflicht, Drohung, Täuschung, Transparenzkontrolle, Wettbewerbsverbot

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nachvertragliche Wettbewerbsvereinbarung muss transparent formuliert sein

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksame Auskunftspflicht führt nicht unbedingt zur Unwirksamkeit des Wettbewerbsverbots

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • LAG Hamm, 04.11.2008 - 14 Sa 818/08

    Allgemeine Geschäftsbedingung; Karenzentschädigung; Transparenz-Kontrolle;

    Auszug aus LAG Hamm, 01.12.2009 - 14 SaGa 59/09
    a) Das von der Klägerin für eine Vielzahl von Wettbewerbsvereinbarungen mit ihren Mitarbeitern vorformulierte Wettbewerbsverbot in Nr. 1 WBV 2002 ist eine Allgemeine Geschäftsbedingung (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB), welche unabhängig davon, ob es sich bei dem Wettbewerbsverbot um eine Bestimmung handelt, durch die eine von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelung vereinbart wurde oder nicht, gemäß § 307 Abs. 3 Satz 2 BGB einer Kontrolle auf die Vereinbarkeit mit dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unterliegt (vgl. LAG Hamm, 4. November 2008, 14 Sa 818/08, juris; 25. November 2008, 14 SaGa 41/08, juris; LAG Baden-Württemberg, 30. Januar 2008, 10 Sa 60/07, NZA-RR 2008, 508; Bauer/Diller, Wettbewerbsverbote, 5. Auflage, 2009, Rn. 233d).

    Das Verbot einer Tätigkeit "in sonstiger Weise" neben selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit umfasst z. B. die Konkurrenztätigkeit durch Strohmänner oder auch die Tätigkeit im Rahmen eines Leiharbeitsverhältnisses (vgl. LAG Hamm, 4. November 2008, a.a.O.).

    Ebenso wird aus der Formulierung "direkter oder indirekter Wettbewerb" deutlich, dass jegliche Form des Wettbewerbs unterbunden werden soll (vgl. LAG Hamm, 4. November 2008, a.a.O.).

    Dass es im konkreten Einzelfall klärungsbedürftig sein kann, ob der Arbeitnehmer durch seine Tätigkeit Wettbewerb gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber betreibt, führt nicht zur Unbestimmtheit der Formulierung (vgl. LAG Hamm, 4. November 2008, a.a.O.).

  • BAG, 26.10.1978 - 3 AZR 649/77

    Rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Verzicht auf Wettbewerbsverbot -

    Auszug aus LAG Hamm, 01.12.2009 - 14 SaGa 59/09
    Abgesehen davon, dass die Möglichkeit eines Verzichts auf das Wettbewerbsverbot nach § 75a HGB wegen widersprüchlichen Verhaltens gemäß § 242 BGB ausgeschlossen ist, wenn der Arbeitgeber bereits vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses Auskunft vom Arbeitnehmer über die Beschäftigung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangt und erhält (vgl. BAG, 26. Oktober 1978, 3 AZR 649/77, AP HGB § 75a Nr. 3), würde ein solcher Verzicht nur die Bezugsdauer verkürzen.

    Eine solche vertraglich vereinbarte Auskunftsverpflichtung ist unwirksam (vgl. BAG, 2. Dezember 1968, 3 AZR 402/67, AP HGB § 74a Nr. 3; 26. Oktober 1978, a.a.O.; insoweit unzutreffend die von der Klägerin zitierte Entscheidung des LAG Saarland, 19. September 2001, 2 Sa 117/01).

    Versucht er dies doch, schließt dies, wenn der Arbeitnehmer auf Verlangen des Arbeitgebers Auskunft erteilt, einen Verzicht nach § 242 BGB aus (vgl. BAG, 26. Oktober 1978, a.a.O.).

  • BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 887/06

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - Aktienoptionen

    Auszug aus LAG Hamm, 01.12.2009 - 14 SaGa 59/09
    Etwas anderes könnte dann gelten, wenn nach der Abrede der Arbeitsvertragsparteien solche Leistungen anstelle oder neben dem vereinbarten Arbeitsentgelt durch die Konzernmutter erbracht werden sollen (vgl. BAG, 16. Januar 2008, 7 AZR 887/06, NZA 2008, 836).

    Das wäre der Fall, wenn sich der Vertragsarbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer selbst zur Gewährung solcher Optionen verpflichtet, eine Einstandspflicht übernommen oder sonst zum Ausdruck gebracht hätte, dass die Leistungen des Dritten neben das vereinbarte Arbeitsentgelt treten sollen (BAG, 16. Januar 2008, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 07.10.2019 - 18 SaGa 49/19

    Wettbewerbsverbot; einstweilige Verfügung

    Bei Vertriebsmitarbeitern ist es regelmäßig nicht unbillig, ihnen eine Vertriebstätigkeit in ihrem bisherigen Produktsegment auch deutschlandweit zu verbieten (LAG Hamm, Urteil vom 01.12.2009 - 14 SaGa 59/09; Bauer/Diller, a.a.O., Rdnr. 344 m.w.N.).

    Diese Vorschrift ist gem. § 307 Abs. 3 S. 2 BGB auch auf Wettbewerbsverbote anwendbar (LAG Hamm, Urteil vom 01.12.2009 - 14 SaGa 59/09, Urteil vom 25.11.2008 - 14 SaGa 41/08; Bauer/Diller, a.a.O., Rdnr. 357).

    Vielmehr genügt es, wenn vermeidbare Unklarheiten vermieden werden und anhand des Vertragstextes im Moment des Ausscheidens die Reichweite des Verbots objektiv feststellbar ist (LAG Hamm, Urteil vom 01.12.2009 - 14 SaGa 59/09).

  • LAG Hamm, 09.06.2011 - 15 Sa 410/11

    Unbegründete Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung;

    Bei Verwendung eines an sich erlaubten Mittels zur Verfolgung eines an sich nicht verbotenen Zwecks kann sich die Widerrechtlichkeit aus der Inadäquanz, d.h. der Unangemessenheit des eingesetzten Mittels im Verhältnis zum verfolgten Zweck, ergeben (LAG Hamm vom 01.12.2009 - 14 SaGa 59/09, juris).
  • LAG Hamm, 23.03.2010 - 14 SaGa 68/09

    Unverbindlichkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots bei unklarer

    Eine Nebenverpflichtung des Arbeitnehmers, mit dem der Arbeitgeber ein Wettbewerbsverbot vereinbart hat, diesen bereits vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitzuteilen, bei welchem Arbeitgeber er nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beschäftigt sein wird, besteht nicht (vgl. LAG Hamm, 1. Dezember 2009, 14 SaGa 59/09, juris) und lässt sich auch nicht vertraglich vereinbaren (vgl. BAG, 2. Dezember 1968, 3 AZR 204/67, AP HGB § 74 a Nr. 3; 26. Oktober 1978, 3 AZR 649/77, AP HGB § 75 a Nr. 3).
  • LAG Düsseldorf, 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12

    Einstweilige Verfügung; Entfallen des Berfügungsgrundes infole Zuwartens

    Dies gilt auch für den Begriff "in sonstiger Weise", den das Landesarbeitsgericht Hamm in einer Wettbewerbsstreitigkeit im Übrigen ohne weiteres für hinreichend bestimmt erachtet hat (LAG Hamm 01.12.2009 - 14 SaGa 59/09, juris Rn. 36).
  • LAG Hamm, 15.12.2022 - 18 SaGa 16/22

    Wettbewerb; Unterlassungsanspruch; einstweilige Verfügung

    Richtigerweise sind in der Rechtsprechung Anträge unbeanstandet geblieben, die einen Verstoß durch Tätigkeiten in "selbständiger, unselbständiger oder in sonstiger Weise" ( LAG Hamm, Urteil vom 01.12.2009 - 14 SaGa 59/09 ) oder "in sonstiger Weise" ( LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12 ) zum Gegenstand hatten.
  • LG Karlsruhe, 19.12.2018 - 11 O 123/18
    Denn eine Berufung auf den Einwand unzulässiger Rechtsausübung setzt voraus, dass sich der auf den Einwand berufende Schuldner selbst rechtstreu verhalten hat (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 29. Juni 2016 - 19 U 181/15 -, juris Rn. 34; Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 01. Dezember 2009 - 14 SaGa 59/09 -, juris Rn. 59).
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